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Informationen zu den aktuellen Vorsichtsmaßnahmen

Ihre Gesundheit ist unsere Priorität

Damit nicht nur der Komfort und die Entspannung, sondern auch die Sicherheit eines jeden Einzelnen gewährleitet ist, werden wir die höchsten Gesundheits- und Hygienestandards einhalten.

Es beruhigt uns und macht uns glücklich sagen zu können, dass sich unser Haus weit entfernt vom Trubel der Großstadt, im Herzen der Eisacktaler Natur befindet. Unser relativ kleiner, familiengeführter Betrieb ist der ideale Ausgangpunkt für eine ruhige und gesunde Auszeit mit Ausflügen in der Natur, viel frischer Luft und umgeben von der erhabenen Bergwelt.

Wir arbeiten mit Hingabe für Ihre Sicherheit und Gesundheit, denn diese steht bei uns nun über allen Dingen.

Folgende Maßnahmen wurden bereits ergriffen:

  • Das Gasserhof-Team wird entsprechend der Sicherheitsmaßnahmen geschult und ausgestattet
  • Im gesamten Hotel sind genügend Handdesinfektionsspender verteilt
  • Unser Küchenteam trägt Handschuhe & Mundschutz
  • Die gesamte Küche und Küchenutensilien werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert
  • Alle Mitarbeiter werden zwei Mal wöchentlich getestet
  • Sorgfältige Reinigung bzw. Desinfektion der Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen
  • Die Mindestabstände werden eingehalten

 

Alle aktuellen Informationen zur Einreise nach Italien/Südtirol finden Sie hier

 


Sollten Sie vorab mehr Informationen über unsere Gesundheits- und Hygienemaßnahmen bzw. über die aktuelle Situation in Südtirol und Italien wünschen, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden bestmöglich versuchen all Ihre Fragen zu beantworten.

Neue vorteilhafte Stornierungsbedingungen

Aufgrund der aktuellen Lage rund um Covid-19 haben wir unsere Stornobedingungen für Sie angepasst und flexibler gestaltet. So gilt Folgendes: Sollten Sie Ihren geplanten Urlaub aufgrund von Symptomen oder der vom Staat erlassenen Vorsichtsmaßnahmen nicht antreten können, kann Ihre Buchung bis 3 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen bitten wir Sie, uns ein ärztliches Attest vorzulegen. Beachten Sie auch, dass diese Stornierungsrichtlinien nur dann in Kraft treten, wenn Sie effektiv von Ein- und Ausreisebeschränkungen oder einer offiziellen Quarantäne-Verordnung betroffen sind, oder wenn es zu einer Schließung der Skigebiete kommen sollte. In allen anderen Fällen (nicht coronabedingt) gelten die herkömmlichen Stornokonditionen.

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